§§ 12, 12a - Milch- und Fettgesetz (MilchFettG k.a.Abk.)

G. v. 28.02.1951 BGBl. I S. 135; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 27.07.2021 BGBl. I S. 3274
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 7842-1 Milch-, Fett- und Eierwirtschaft
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§§ 12, 12a (weggefallen)


§§ 12, 12a wird in 1 Vorschrift zitiert


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Zitierungen von §§ 12, 12a Milch- und Fettgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf §§ 12, 12a MilchFettG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MilchFettG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 23 MilchFettG Anfechtungsverfahren und Beitreibung
... haben keine aufschiebende Wirkung. (2) Die Beitreibung von Abgaben (§§ 12, 12a ), Umlagen (§ 22) und den nach der Verordnung M Nr. 2/57 über Milchauszahlungspreise vom ...


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