§ 13 Verkauf von Landbutter
Die obersten Landesbehörden können, wenn die Belange der Milchwirtschaft es erfordern, den Verkauf von Landbutter einschränken.
interne Verweise§ 30 MilchFettG Ordnungswidrigkeiten ... 9. einer Rechtsverordnung nach den §§ 6, 10, 12 Abs. 9, §§ 13 , 18 oder 24 Abs. 2 Nr. 3, soweit sie für einen bestimmten Tatbestand auf diese ...
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