Zitierungen von § 2 Milch- und Fettgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 MilchFettG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MilchFettG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 MilchFettG Milchsammelstellen und Rahmstationen
... sich auf Molkereien beziehenden Liefer- und Annahmeverpflichtungen im Sinne der §§ 1 und 2 auf Milchsammelstellen und Rahmstationen erstrecken und dabei die Verpflichtungen nach § 2 ... 2 auf Milchsammelstellen und Rahmstationen erstrecken und dabei die Verpflichtungen nach § 2 auf Sahne (Rahm) jeden Fettgehaltes ...
§ 4 MilchFettG Begriffsbestimmungen
... Für dieses Gesetz sind die Begriffsbestimmungen der §§ 1 und 2 der Ersten Verordnung zur Ausführung des Milchgesetzes vom 15. Mai 1931 (Reichsgesetzbl. I S. ... Verbraucher, die Milch über den Haushaltsbedarf hinaus beziehen, insbesondere die in § 2 Abs. 2 des Milchgesetzes vom 31. Juli 1930 (Reichsgesetzbl. I S. 421) genannten ...
§ 8 MilchFettG Änderungen und Ausnahmen
... Milcherzeugers, einer Molkerei oder eines Milchhändlers Bestimmungen nach §§ 1, 2 , 3, 5 und 6 ändern sowie Liefer- und Annahmebeziehungen und Milchhandelsbezirke (§ 6 ... können Ausnahmen von den Bestimmungen des § 1 Abs. 1 und 4 und des § 2 für bestimmte Gebiete oder für bestimmte Milcherzeugnisse ...
§ 30 MilchFettG Ordnungswidrigkeiten
... oder fahrlässig 1. der Lieferpflicht nach § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 2 oder § 5 zuwiderhandelt, 2. der Bezugspflicht nach § 2 Abs. 1 oder ... Abs. 1, § 2 Abs. 2 oder § 5 zuwiderhandelt, 2. der Bezugspflicht nach § 2 Abs. 1 oder der Abnahmepflicht nach § 1 Abs. 4 Satz 1 oder nach § 5 oder dem Verbot des ... 1 Abs. 4 Satz 1 oder nach § 5 oder dem Verbot des § 1 Abs. 4 Satz 2 oder des § 2 Abs. 2 Satz 2 oder des § 2 Abs. 3 zuwiderhandelt, 3. als Milchhändler oder ... 5 oder dem Verbot des § 1 Abs. 4 Satz 2 oder des § 2 Abs. 2 Satz 2 oder des § 2 Abs. 3 zuwiderhandelt, 3. als Milchhändler oder Großverbraucher ohne ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed