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Artikel 3 - Siebentes Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (7. SGGÄndG k.a.Abk.)
Artikel 3 Weitere Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2009 SGG § 50a, § 50b, § 50c, § 1, § 52, § 57, § 60
Das Sozialgerichtsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1975 (BGBl. I S. 2535), zuletzt geändert durch Artikel 1 dieses Gesetzes, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: Die Angabe
Fünfter Abschnitt Besondere Spruchkörper der Verwaltungsgerichte §§ 50a bis 50d" wird wie folgt gefasst:
Fünfter Abschnitt Besondere Spruchkörper der Verwaltungsgerichte §§ 50a bis 50c". - 2.
- § 50d wird aufgehoben.
- 3.
- Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
- 4.
- § 1 Satz 2 wird aufgehoben.
- 5.
- Der Fünfte Abschnitt wird aufgehoben; der bisherige Sechste Abschnitt" wird Fünfter Abschnitt".
- 6.
- § 52 wird aufgehoben.
- 7.
- In § 57 werden in Absatz 1 Satz 1 und in Absatz 3 Satz 1 die Wörter oder, wenn ein Landesgesetz nach § 50a erlassen ist, das Verwaltungsgericht," gestrichen.
- 8.
- § 60 Abs. 4 wird aufgehoben.
Zitierungen von Artikel 3 Siebentes Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 7. SGGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
7. SGGÄndG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 4 7. SGGÄndG Inkrafttreten
... (2) Artikel 1 Nr. 1 bis 9 tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (3) Artikel 3 Nr. 1 und 2 tritt am 1. Januar 2006 in Kraft. (4) Artikel 3 Nr. 3 bis 8 tritt am 1. ... (3) Artikel 3 Nr. 1 und 2 tritt am 1. Januar 2006 in Kraft. (4) Artikel 3 Nr. 3 bis 8 tritt am 1. Januar 2009 in ...
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