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Artikel 3 - Siebentes Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (7. SGGÄndG k.a.Abk.)

G. v. 09.12.2004 BGBl. I S. 3302; Geltung ab 01.01.2005, abweichend siehe Artikel 4
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Artikel 3 Weitere Änderung des Sozialgerichtsgesetzes


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2009 SGG § 50a, § 50b, § 50c, § 1, § 52, § 57, § 60

Das Sozialgerichtsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1975 (BGBl. I S. 2535), zuletzt geändert durch Artikel 1 dieses Gesetzes, wird wie folgt geändert:

1.
Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: Die Angabe

„Fünfter Abschnitt Besondere Spruchkörper der Verwaltungsgerichte §§ 50a bis 50d" wird wie folgt gefasst:

„Fünfter Abschnitt Besondere Spruchkörper der Verwaltungsgerichte §§ 50a bis 50c".

2.
§ 50d wird aufgehoben.

3.
Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

a)
Die Angabe „Fünfter Abschnitt Besondere Spruchkörper der Verwaltungsgerichte §§ 50a bis 50c" wird gestrichen.

b)
In der bisherigen Angabe „Sechster Abschnitt" wird die Angabe „Sechster" durch die Angabe „Fünfter" ersetzt.

4.
§ 1 Satz 2 wird aufgehoben.

5.
Der Fünfte Abschnitt wird aufgehoben; der bisherige „Sechste Abschnitt" wird „Fünfter Abschnitt".

6.
§ 52 wird aufgehoben.

7.
In § 57 werden in Absatz 1 Satz 1 und in Absatz 3 Satz 1 die Wörter „oder, wenn ein Landesgesetz nach § 50a erlassen ist, das Verwaltungsgericht," gestrichen.

8.
§ 60 Abs. 4 wird aufgehoben.



 

Zitierungen von Artikel 3 Siebentes Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 7. SGGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 7. SGGÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 4 7. SGGÄndG Inkrafttreten
... (2) Artikel 1 Nr. 1 bis 9 tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (3) Artikel 3 Nr. 1 und 2 tritt am 1. Januar 2006 in Kraft. (4) Artikel 3 Nr. 3 bis 8 tritt am 1. ... (3) Artikel 3 Nr. 1 und 2 tritt am 1. Januar 2006 in Kraft. (4) Artikel 3 Nr. 3 bis 8 tritt am 1. Januar 2009 in ...