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Zitierungen von § 5 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Medienfachwirt/Geprüfte Medienfachwirtin
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 MedFachwirtPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MedFachwirtPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 MedFachwirtPrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
... erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 2 bis 11 durchführen. (2) Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation ...
§ 2 MedFachwirtPrV Umfang der Medienfachwirtqualifikation und Gliederung der Prüfung
... prüfen. Im Prüfungsteil nach Absatz 1 Nr. 2 ist die Prüfung gemäß § 5 schriftlich, mündlich, in Form einer praktischen Demonstration sowie in Form einer ...
§ 5 MedFachwirtPrV Handlungsspezifische Qualifikationen
... Die praxisorientierte Gesamtplanung kann alle Qualifikationsinhalte gemäß § 5 umfassen. Der Umfang der Gesamtplanung soll 30 Seiten nicht überschreiten. Als ...
§ 6 MedFachwirtPrV Anrechnung anderer Prüfungsleistungen
... und der Präsentation einschließlich des Fachgespräches gemäß § 5 Abs. 17 und 18 ist nicht zulässig. (2) Wer den Nachweis des Erwerbs der berufs- ... gleichwertig sind, erbringt, ist von der praktischen Demonstration gemäß § 5 Abs. 16 zu ...
§ 7 MedFachwirtPrV Zusatzqualifikationen
... abgelegt hat, die den Anforderungen der Prüfungsteile gemäß der §§ 4 und 5 entspricht, kann auf Antrag die Prüfung in einem weiteren Handlungsfeld gemäß ... kann auf Antrag die Prüfung in einem weiteren Handlungsfeld gemäß § 5 Abs. 2 ...
§ 8 MedFachwirtPrV Bewerten der Prüfungsteile und Bestehen der Prüfung
... einzutragen. Die Punktebewertungen für die Gesamtplanung gemäß § 5 Abs. 17 sowie die mündliche Präsentation einschließlich des Fachgesprächs ... Präsentation einschließlich des Fachgesprächs gemäß § 5 Abs. 18 sind getrennt auszuweisen. Im Fall der Freistellung gemäß § 6 sind Ort und ...
§ 10 MedFachwirtPrV Ausbildereignung
... Ausbilder-Eignungsverordnung befreit. Wer dabei die praktische Demonstration nach § 5 Abs. 16 im Anwendungsfall Vorbereiten und Durchführen einer Ausbildungseinheit oder ...
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