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Zitierungen von § 23 DMBilG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 23 DMBilG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DMBilG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 24 DMBilG Ausgleichsforderungen
... der Eröffnungsbilanz eine solche abzeichnet. Dem Schuldner stehen die Rechte nach § 23 ab 1. Juli 1990 zu. Die Treuhandanstalt unterrichtet unverzüglich den Minister der Finanzen ...
§ 25 DMBilG Ausgleichsverbindlichkeiten
... der Eröffnungsbilanz eine solche abzeichnet. Dem Gläubiger stehen die Rechte nach § 23 ab 1. Juli 1990 zu. (4) Mutterunternehmen, die Gläubiger einer ...