interne Verweise§ 1 DMBilG Pflicht zur Aufstellung ... eine Einheit bildet. Unternehmen, die ihre Eröffnungsbilanz nicht nach § 37 offenlegen müssen, brauchen einen Anhang nicht aufzustellen. (2) Als Unternehmen, ...
§ 48 DMBilG Bußgeldvorschriften (vom 17.06.2016) ... des Handelsgesetzbuchs über Form oder Inhalt oder 4. der Vorschrift des § 37 Abs. 4 über die Einreichung der D-Markeröffnungsbilanz zuwiderhandelt. ...
§ 49 DMBilG Festsetzung von Ordnungsgeld (vom 01.01.2007) ... Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs, bei Einzelunternehmen gegen den Inhaber, die § 37 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 325 des Handelsgesetzbuchs über die Pflicht zur ...
Zitat in folgenden NormenDrittes D-Markbilanzergänzungsgesetz
G. v. 21.06.1955 BGBl. I S. 297; zuletzt geändert durch § 30 G. v. 06.09.1965 BGBl. I S. 1185
§ 13 3. DMBilGErgG ... nicht verpflichtet waren, haben ihre Kapitalverhältnisse nach §§ 35 bis 59 des D-Markbilanzgesetzes in Deutscher Mark neu festzusetzen; dies gilt nicht für ... Unternehmen, die aufgelöst sind oder aufgelöst werden. Ein nach § 36 oder § 37 des D-Markbilanzgesetzes in die Eröffnungsbilanz eingestelltes Kapitalentwertungskonto ist ...
§ 22 3. DMBilGErgG ... des D-Markbilanzgesetzes aufzustellen. Sie haben ihre Kapitalverhältnisse nach §§ 35 bis 59 des D-Markbilanzgesetzes neu festzusetzen. Ein nach § 36 oder § 37 des ... §§ 35 bis 59 des D-Markbilanzgesetzes neu festzusetzen. Ein nach § 36 oder § 37 des D-Markbilanzgesetzes in die Eröffnungsbilanz eingestelltes Kapitalentwertungskonto ist ...
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