Tools:
Update via:
Zitierungen von § 37 DMBilG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 37 DMBilG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
DMBilG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 DMBilG Pflicht zur Aufstellung
... eine Einheit bildet. Unternehmen, die ihre Eröffnungsbilanz nicht nach § 37 offenlegen müssen, brauchen einen Anhang nicht aufzustellen. (2) Als Unternehmen, ...
§ 48 DMBilG Bußgeldvorschriften (vom 17.06.2016)
... des Handelsgesetzbuchs über Form oder Inhalt oder 4. der Vorschrift des § 37 Abs. 4 über die Einreichung der D-Markeröffnungsbilanz zuwiderhandelt. ...
§ 49 DMBilG Festsetzung von Ordnungsgeld (vom 01.01.2007)
... Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs, bei Einzelunternehmen gegen den Inhaber, die § 37 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 325 des Handelsgesetzbuchs über die Pflicht zur ...
Zitat in folgenden Normen
Drittes D-Markbilanzergänzungsgesetz
G. v. 21.06.1955 BGBl. I S. 297; zuletzt geändert durch § 30 G. v. 06.09.1965 BGBl. I S. 1185
§ 13 3. DMBilGErgG
... nicht verpflichtet waren, haben ihre Kapitalverhältnisse nach §§ 35 bis 59 des D-Markbilanzgesetzes in Deutscher Mark neu festzusetzen; dies gilt nicht für ... Unternehmen, die aufgelöst sind oder aufgelöst werden. Ein nach § 36 oder § 37 des D-Markbilanzgesetzes in die Eröffnungsbilanz eingestelltes Kapitalentwertungskonto ist ...
§ 22 3. DMBilGErgG
... des D-Markbilanzgesetzes aufzustellen. Sie haben ihre Kapitalverhältnisse nach §§ 35 bis 59 des D-Markbilanzgesetzes neu festzusetzen. Ein nach § 36 oder § 37 des ... §§ 35 bis 59 des D-Markbilanzgesetzes neu festzusetzen. Ein nach § 36 oder § 37 des D-Markbilanzgesetzes in die Eröffnungsbilanz eingestelltes Kapitalentwertungskonto ist ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/4015/v55924.htm