§ 102
Die Durchführung eines Zusammenlegungsverfahrens schließt die spätere Durchführung eines Flurbereinigungsverfahrens nicht aus.
interne Verweise§ 88 FlurbG ... (§ 86) und das beschleunigte Zusammenlegungsverfahren (§§ 91 bis 103) sind nicht ...
§ 92 FlurbG ... Anwendung, soweit sich nicht aus dem Zweck der Zusammenlegung und den §§ 93 bis 103 Abweichungen ...
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