Tools:
Update via:
Zitierungen von § 41 FlurbG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 41 FlurbG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FlurbG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 FlurbG
... Flurbereinigungsbehörde übertragen; dies gilt nicht für die Befugnisse nach § 41 Abs. 3 und § 58 Abs. 3. (4) Die Länder können Aufgaben und Befugnisse, ...
§ 85 FlurbG
... 1. In den Fällen des § 5 Abs. 2 sowie der §§ 38 und 41 Abs. 2 ist die forstwirtschaftliche Berufsvertretung entsprechend zu beteiligen. 2. ...
§ 86 FlurbG
... der Aufstellung des Wege- und Gewässerplanes mit landschaftspflegerischem Begleitplan (§ 41 ) kann abgesehen werden. In diesem Fall sind die entsprechenden Maßnahmen in den ... unberücksichtigt bleiben, wenn sie bis zum Zeitpunkt des Anhörungstermins nach § 41 Abs. 2 und im Falle der Nummer 5 nach § 59 Abs. 2 nicht umsetzbar vorliegen und dadurch die ...
§ 97 FlurbG
... beschränken. Ein Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan (§ 41 ) wird nicht aufgestellt. Wird die Zusammenlegung durchgeführt, um Maßnahmen des ...
§ 103e FlurbG
... vermieden werden. Ein Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan (§ 41 ) wird nicht ...
Zitat in folgenden Normen
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
neugefasst durch B. v. 18.03.2021 BGBl. I S. 540; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 18 UVPG Beteiligung der Öffentlichkeit (vom 01.01.2024)
... über einen Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach § 41 des Flurbereinigungsgesetzes kann die zuständige Behörde abweichend von Absatz 1 und abweichend von § 73 Absatz ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung
G. v. 20.07.2017 BGBl. I S. 2808, 2018 I 472
Artikel 1 UVPModG Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (vom 29.07.2017)
... über einen Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach § 41 des Flurbereinigungsgesetzes kann die zuständige Behörde abweichend von Absatz 1 und abweichend von § 73 Absatz ...
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/4016/v56004.htm