interne Verweise§ 45 BEG ... Entschädigung nach § 43 wird als Kapitalentschädigung geleistet. Sie beträgt 150 Deutsche Mark für jeden ...
§ 49 BEG ... gelebt hat, Anspruch auf Entschädigung für Freiheitsentziehung nach § 43 , so entfällt insoweit der Anspruch auf Entschädigung für ...
§ 152 BEG ... Entschädigung für Schaden an Freiheit wird nach Maßgabe der §§ 43 bis 50 ...
§ 162 BEG ... Entschädigung für Schaden an Freiheit wird nach Maßgabe der §§ 43 bis 50 ...
Zitat in folgenden NormenSozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI)
neugefasst durch B. v. 19.02.2002 BGBl. I S. 754, 1404, 3384; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
§ 250 SGB VI Ersatzzeiten (vom 01.01.2024) ... 4. in ihrer Freiheit eingeschränkt gewesen oder ihnen die Freiheit entzogen worden ist ( §§ 43 und 47 Bundesentschädigungsgesetz) oder im Anschluss an solche Zeiten wegen Krankheit ...
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