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§ 3 - Gesetz über die Errichtung eines Umweltbundesamtes (UBAG k.a.Abk.)

G. v. 22.07.1974 BGBl. I S. 1505; zuletzt geändert durch Artikel 17 G. v. 24.06.2022 BGBl. I S. 959
Geltung ab 25.07.1974; FNA: 2129-9 Umweltschutz
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§ 3



Soweit im Umweltbundesamt Aufgaben aus einem anderen Geschäftsbereich als dem des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz erledigt werden, steht das fachliche Weisungsrecht der sachlich zuständigen obersten Bundesbehörde zu.





 

Frühere Fassungen von § 3 Gesetz über die Errichtung eines Umweltbundesamtes

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.07.2022Artikel 17 Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
vom 24.06.2022 BGBl. I S. 959
aktuell vorher 27.06.2020Artikel 114 Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
aktuell vorher 08.09.2015Artikel 89 Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
aktuellvor 08.09.2015früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 3 Gesetz über die Errichtung eines Umweltbundesamtes

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 UBAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UBAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Artikel 114 11. ZustAnpV Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Umweltbundesamtes
...  In § 1 Absatz 1, § 2 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1, Absatz 3 und 4 sowie § 3 des Gesetzes über die Errichtung eines Umweltbundesamtes vom 22. Juli 1974 (BGBl. I S. 1505), das zuletzt durch Artikel 89 der Verordnung vom 31. August ...

Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 24.06.2022 BGBl. I S. 959
Artikel 17 GüZustAnpG Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Umweltbundesamtes
... Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz" ersetzt. 3. In § 3 werden die Wörter „Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare ...

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 89 10. ZustAnpV Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Umweltbundesamtes
... für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit" ersetzt. 3. In § 3 werden die Wörter „Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und ...