Artikel 9 - Gesetz zur Änderung des Bewertungsgesetzes (BewGÄndG k.a.Abk.)

G. v. 13.08.1965 BGBl. I S. 851; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 27.07.1971 BGBl. I S. 1157
Geltung ab 21.08.1965; FNA: 610-7-4 Allgemeines Steuerrecht

Artikel 9



(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Gleichzeitig treten vorbehaltlich des Artikels 2 das Gesetz über die Bildung eines vorläufigen Bewertungsbeirates und die §§ 1 bis 46, 49 und 77 bis 86 der Durchführungsverordnung zum Bewertungsgesetz in der zur Zeit geltenden Fassung außer Kraft.



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