Tools:
Update via:
II. - Organisationserlaß des Bundeskanzlers (BKOrgErl k.a.Abk.)
II.
Rechtsvorschriften auf diesem Zuständigkeitsgebiet werden im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit erlassen.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/4036/a56555.htm