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Zitierungen von § 4 Gesetz über Finanzhilfen des Bundes nach Artikel 104a Abs. 4 des Grundgesetzes an die Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Freie Hansestadt Bremen sowie Freie und Hansestadt Hamburg
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 BFinHSHuaG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BFinHSHuaG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 BFinHSHuaG
... Der Bund kann Finanzhilfen von einem Land zurückfordern, wenn er von seinem Recht nach § 4 Abs. 3 Gebrauch gemacht und das Land die abgelehnte Maßnahme gleichwohl aus Finanzhilfen des ... gilt, wenn er bei rechtzeitiger Unterrichtung über die Maßnahme diese nach § 4 Abs. 3 hätte ablehnen können, das Land diese Maßnahme aber gleichwohl aus ...
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