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Zitierungen von § 4 Gesetz über Finanzhilfen des Bundes nach Artikel 104a Abs. 4 des Grundgesetzes an die Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Freie Hansestadt Bremen sowie Freie und Hansestadt Hamburg

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 BFinHSHuaG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BFinHSHuaG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 BFinHSHuaG
... Der Bund kann Finanzhilfen von einem Land zurückfordern, wenn er von seinem Recht nach § 4 Abs. 3 Gebrauch gemacht und das Land die abgelehnte Maßnahme gleichwohl aus Finanzhilfen des ... gilt, wenn er bei rechtzeitiger Unterrichtung über die Maßnahme diese nach § 4 Abs. 3 hätte ablehnen können, das Land diese Maßnahme aber gleichwohl aus ...
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