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Änderungsalarm
Zitierungen von
§ 121 Betriebsverfassungsgesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 121 BetrVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BetrVG selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
Zitat in folgenden Normen
Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)
neugefasst durch B. v. 02.07.1979 BGBl. I S. 853, 1036; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 24.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 328
§ 2a ArbGG Zuständigkeit im Beschlußverfahren
(vom 31.01.2023)
... Betriebsverfassungsgesetz, soweit nicht für Maßnahmen nach seinen §§ 119 bis
121
die Zuständigkeit eines anderen Gerichts gegeben ist; ...
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