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§ 15 - Gesetz zum Abschluß der Währungsumstellung (WährUmStAbschlG k.a.Abk.)
§ 15 Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft, soweit in Absatz 2 nicht anderes bestimmt ist.
(2) § 12 Nr. 1 bis 3, 6 bis 8 tritt am 1. Juli 1976 in Kraft.
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