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Zitierungen von § 17b EnSiG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17b EnSiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EnSiG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
neugefasst durch B. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1750, 3245; zuletzt geändert durch Artikel 25 G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 236
§ 185 GWB Unternehmen der öffentlichen Hand, Geltungsbereich (vom 27.06.2023)
... Übertragungen von Vermögensgegenständen nach § 17 Absatz 5 Satz 2 oder § 17b des Energiesicherungsgesetzes an juristische Personen des öffentlichen Rechts oder des Privatrechts, deren Anteile ... oder mittelbar gehalten werden. Satz 1 gilt nicht für Privatisierungen nach § 17b Absatz 2 Satz 3 oder § 20 Absatz 3 des ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
G. v. 23.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 167
Artikel 1 EnSiGuGWBÄndG Änderungen des Energiesicherungsgesetzes
... wird nach der Angabe zu § 17a folgende Angabe eingefügt: „ § 17b Übertragung von Vermögensgegenständen". 2. Nach § 17a wird ... von Vermögensgegenständen". 2. Nach § 17a wird folgender § 17b eingefügt: „§ 17b Übertragung von ... 2. Nach § 17a wird folgender § 17b eingefügt: „ § 17b Übertragung von Vermögensgegenständen (1) Bei einem Unternehmen, das ...
Artikel 2 EnSiGuGWBÄndG Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
... Übertragungen von Vermögensgegenständen nach § 17 Absatz 5 Satz 2 oder § 17b des Energiesicherungsgesetzes an juristische Personen des öffentlichen Rechts oder des Privatrechts, deren Anteile ... unmittelbar oder mittelbar gehalten werden. Satz 1 gilt nicht für Privatisierungen nach § 17b Absatz 2 Satz 3 oder § 20 Absatz 3 des ...
 
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