Tools:
Update via:
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2023 aufgehoben
§ 8 - Orthopädieverordnung (OrthV)
V. v. 04.10.1989 BGBl. I S. 1834; aufgehoben durch Artikel 58 Nr. 7 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652
Geltung ab 01.01.1990; FNA: 830-2-16 Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene
| |
Geltung ab 01.01.1990; FNA: 830-2-16 Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene
| |
§ 8 Handschuhe für Armamputierte
§ 8 wird in 2 Vorschriften zitiert
Handschuhe für Armamputierte werden auch als Paar geliefert. Bei der Erstausstattung wird die doppelte Zahl geliefert. Können einseitig Armamputierte eine Prothese nicht tragen, erhalten sie für die Hand als Erstausstattung zwei Handschuhe.
Zitierungen von § 8 OrthV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 OrthV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
OrthV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 OrthV Orthopädische Hilfsmittel
... und Bewegungsorgane oder ersetzen deren einzelne Funktionen. Nach Maßgabe der §§ 4 bis 14 werden insbesondere geliefert: 1. Stützapparate, ...
§ 9 OrthV Zusammentreffen von Ansprüchen
... oder Handschuhe sind nach den §§ 5 bis 8 auch mitzuliefern, wenn der andere Fuß oder die andere Hand von einem anderen ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/4076/a57023.htm