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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2023 aufgehoben
§ 11 - Orthopädieverordnung (OrthV)
V. v. 04.10.1989 BGBl. I S. 1834; aufgehoben durch Artikel 58 Nr. 7 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652
Geltung ab 01.01.1990; FNA: 830-2-16 Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene
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Geltung ab 01.01.1990; FNA: 830-2-16 Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene
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§ 11 Gehhilfen
§ 11 wird in 2 Vorschriften zitiert
Als Gehhilfen werden insbesondere Achselstützen, Unterarmgehstützen, Handstöcke, Gehgestelle, Gehwagen oder Gehbänkchen geliefert.
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Zitierungen von § 11 OrthV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 OrthV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
OrthV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 OrthV Orthopädische Hilfsmittel
... und Bewegungsorgane oder ersetzen deren einzelne Funktionen. Nach Maßgabe der §§ 4 bis 14 werden insbesondere geliefert: 1. Stützapparate, ...
§ 18a OrthV Behinderungsgerechte Ausstattungen
... dringend in seiner Wohnung auf sie angewiesen ist und für den Gehhilfen (§ 11 ) nicht ausreichen. (3) Die Lieferung umfaßt auch den Einbau. Ersatzbeschaffungen ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/4076/a57026.htm