Änderung § 31 OrthV vom 21.12.2007

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 19 BVGuSozEntsRÄndG am 21. Dezember 2007 und Änderungshistorie der OrthV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 31 OrthV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 21.12.2007 geltenden Fassung
§ 31 OrthV n.F. (neue Fassung)
in der am 21.12.2007 geltenden Fassung
durch Artikel 19 G. v. 13.12.2007 BGBl. I S. 2904

(Textabschnitt unverändert)

§ 31 Abstellmöglichkeiten für Motorfahrzeuge


(Text alte Fassung)

Zu den Mietkosten einer Abstellmöglichkeit für ein Motorfahrzeug kann ein jährlicher Zuschuß bis zu 600 Deutsche Mark gezahlt werden; § 26 Abs. 2 gilt entsprechend. Zu den Erwerbs- oder Herstellungskosten kann ein einmaliger Zuschuß bis zu 1.900 Deutsche Mark gezahlt werden; ein Zuschuß zu einer neuen Abstellmöglichkeit darf frühestens nach zehn Jahren, bei Wohnungswechsel auch eher gezahlt werden.

(Text neue Fassung)

Zu den Mietkosten einer Abstellmöglichkeit für ein Motorfahrzeug kann ein jährlicher Zuschuß bis zu 307 Euro gezahlt werden; § 26 Abs. 2 gilt entsprechend. Zu den Erwerbs- oder Herstellungskosten kann ein einmaliger Zuschuß bis zu 971 Euro gezahlt werden; ein Zuschuß zu einer neuen Abstellmöglichkeit darf frühestens nach zehn Jahren, bei Wohnungswechsel auch eher gezahlt werden.




Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed