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Änderung Anlage 6 PodAPrV vom 23.04.2016

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von Anlage 6 PodAPrV, alle Änderungen durch Artikel 29 EURLHuGBUG am 23. April 2016 und Änderungshistorie der PodAPrV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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Anlage 6 PodAPrV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 23.04.2016 geltenden Fassung
Anlage 6 PodAPrV n.F. (neue Fassung)
in der am 23.04.2016 geltenden Fassung
durch Artikel 29 G. v. 18.04.2016 BGBl. I S. 886
(heute geltende Fassung) 
(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 6 (zu § 16a Absatz 2) Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang


(Text neue Fassung)

Anlage 6 (zu § 16b Absatz 2) Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang *)


(Textabschnitt unverändert)

Muster Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang (BGBl. 2013 I S. 3072)


vorherige Änderung

 



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*) Anm. d. Red.: In der Grafik nicht konsolidiert:

6. In den Anlagen 6 und 7 wird jeweils die Angabe '§ 16a' durch die Angabe '§ 16b' ersetzt.

(heute geltende Fassung)