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Zitierungen von § 10 PodAPrV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 PodAPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PodAPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 PodAPrV Zulassung zur staatlichen Prüfung, Zulassung zur staatlichen Ergänzungsprüfung (vom 01.01.2009)
... (4) Über die Zulassung zur staatlichen Ergänzungsprüfung nach § 10 Abs. 4 oder 5 sowie die Zulassung zur staatlichen Prüfung nach § 10 Abs. 6 des ...
§ 11 PodAPrV Rücktritt von der Prüfung
... so gilt die Prüfung oder der betreffende Teil der Prüfung als nicht bestanden. § 10 Abs. 4 gilt ...
§ 12 PodAPrV Versäumnisfolgen
... so gilt die Prüfung als nicht bestanden, wenn nicht ein wichtiger Grund vorliegt; § 10 Abs. 4 gilt entsprechend. Liegt ein wichtiger Grund vor, so gilt die Prüfung oder der ...
§ 13 PodAPrV Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche
... haben, den betreffenden Teil der Prüfung für nicht bestanden erklären; § 10 Abs. 4 gilt entsprechend. Eine solche Entscheidung ist im Falle der Störung der Prüfung ...
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