interne Verweise§ 12 PodAPrV Versäumnisfolgen ... ein wichtiger Grund vorliegt, trifft die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses. § 11 Abs. 1 Satz 1 und 4 gilt ...
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V. v. 02.08.2013 BGBl. I S. 3005
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