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Zitierungen von § 16 PodAPrV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 PodAPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PodAPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 16a PodAPrV Anerkennungsregelungen für Ausbildungsnachweise aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (vom 01.10.2023)
... dass die Eignungsprüfung innerhalb eines Monats nach der Entscheidung gemäß § 16 Absatz 5 Satz 1 oder Satz 2 abgelegt werden ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe
G. v. 02.12.2007 BGBl. I S. 2686
Artikel 33 HeilbAnerkRUG Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen
... § 16 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen vom 18. Dezember ... geändert: 1. Die Überschrift wird wie folgt gefasst: § 16 Sonderregelungen für Inhaber von Ausbildungsnachweisen aus einem anderen Vertragsstaat des ...
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung") für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe
G. v. 18.04.2016 BGBl. I S. 886
Artikel 29 EURLHuGBUG Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen
... (BGBl. I S. 3005) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 16 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst: ... über die Dienstleistungserbringung zu entscheiden." 2. Nach § 16 wird folgender § 16a eingefügt: „§ 16a Anerkennungsregelungen ... dass die Eignungsprüfung innerhalb eines Monats nach der Entscheidung gemäß § 16 Absatz 5 Satz 1 oder Satz 2 abgelegt werden kann." 3. Der bisherige § 16a ...
Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen
G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2515
Artikel 57 BQFGEG Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen
... (BGBl. I S. 2686) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 16 Absatz 4 Satz 1 und 2 wird aufgehoben. 2. Nach § 16 wird folgender § 16a ... 1. § 16 Absatz 4 Satz 1 und 2 wird aufgehoben. 2. Nach § 16 wird folgender § 16a eingefügt: „§ 16a Frist Die ...
Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes
V. v. 02.08.2013 BGBl. I S. 3005
Artikel 14 HeilBAV Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen
... Aufgabe betrauten fachlich geeigneten Person als Vorsitzender,". 2. Dem § 16 wird folgender Absatz 6 angefügt: „(6) Die Absätze 1 bis 5 gelten ...
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