interne Verweise§ 8 FachkEinkPrV Bestehen der Prüfung ... (5) Über das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnis gemäß der Anlage 1 und ein Zeugnis gemäß der Anlage 2 auszustellen. Im Falle der Freistellung ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenFünfte Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
V. v. 26.03.2014 BGBl. I S. 274
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