Tools:
Update via:
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2006 aufgehoben
Anlage 1 - Mineralölsteuer-Durchführungsverordnung (MinöStV)
V. v. 15.09.1993 BGBl. I S. 1602; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 15.07.2006 BGBl. I S. 1534
Geltung ab 23.09.1993; FNA: 612-14-20-1 Verbrauchsteuern und Monopole
|
Geltung ab 23.09.1993; FNA: 612-14-20-1 Verbrauchsteuern und Monopole
|
Anlage 1 (zu § 21 Abs. 1)
Anlage 1 wird in 1 Vorschrift zitiert
(siehe BGBl. I 1999 S. 2502 - 2508)
Anzeige
Zitierungen von Anlage 1 MinöStV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 MinöStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MinöStV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 MinöStV Mineralölherstellung
... Satz 1 Nr. 13 des Gesetzes zur Verwendung als Kraft- oder Heizstoff, ausgenommen Waren nach § 1 Abs. 2. (3) Als Bearbeiten gilt auch das Mischen von Mineralöl mit anderen ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/41/a103228.htm