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Zitierungen von § 23a MinöStV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 23a MinöStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MinöStV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 23 MinöStV Bezug und Abgabe von steuerbegünstigtem Mineralöl
... der Inhaber des abgebenden Steuerlagers (Versender) vorbehaltlich des Absatzes 2 oder des § 23a die einzelnen Lieferungen durch Empfangsbestätigungen des Empfängers oder mit Zulassung ... beeinträchtigt werden. (3) Der Versender hat das nach Absatz 1, 2 oder § 23a abgegebene Mineralöl unverzüglich in das Mineralölherstellungs-, -lagerbuch oder ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/41/v103184.htm