Anlage 3 - Arbeitseinkommenverordnung Landwirtschaft 2006 (AELV 2006)

V. v. 26.09.2005 BGBl. I S. 2899
Geltung ab 02.10.2005; FNA: 8251-10-1-12 Landwirte

Anlage 3 (zu § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1)



Wirtschaftswert
in DM
Beziehungswert
97.0000,4175
100.0000,4097
150.0000,3154
200.0000,2590
250.0000,2211
300.0000,1938
350.0000,1730
400.0000,1566
450.0000,1433
500.0000,1322




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