Anlage 4 - Arbeitseinkommenverordnung Landwirtschaft 2006 (AELV 2006)

V. v. 26.09.2005 BGBl. I S. 2899
Geltung ab 02.10.2005; FNA: 8251-10-1-12 Landwirte

Anlage 4 (zu § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2)



Wirtschaftswert
in DM
Beziehungswert
97.0000,2795
100.0000,2753
150.0000,2206
200.0000,1852
250.0000,1604
300.0000,1420
350.0000,1278
400.0000,1164
450.0000,1071
500.0000,0992




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