Zitierungen von § 2 PersStärkeG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 PersStärkeG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PersStärkeG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 PersStärkeG (vom 01.01.2025)
... (BGBl. I S. 2142) geändert worden ist, findet auch Anwendung auf Berufssoldaten, die nach § 2 in den Ruhestand versetzt worden sind. (2) In den Fällen der §§ 1 und 2 ... 2 in den Ruhestand versetzt worden sind. (2) In den Fällen der §§ 1 und 2 erhöht sich die ruhegehaltfähige Dienstzeit um die Zeit von der Versetzung in den ... hätte versetzt werden können. Unterliegt der Berufssoldat in den Fällen des § 2 nur der allgemeinen Altersgrenze des § 44 Abs. 1 des Soldatengesetzes, erhöht sich die ...
§ 7 PersStärkeG (vom 01.01.2025)
... mehr Monate viertausend Deutsche Mark. (2) Für Berufssoldaten, die nach § 2 in den Ruhestand versetzt worden sind, findet § 53 des Soldatenversorgungsgesetzes ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Verwendungsförderungsgesetz
G. v. 21.12.1992 BGBl. I S. 2091; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
Artikel 1 VerwFöG Förderung der anderweitigen Verwendung von Berufssoldaten und Beamten des Geschäftsbereichs des Bundesministers der Verteidigung (vom 01.01.2025)
... folgenden Bestimmungen gelten für 1. Berufssoldaten, die die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 3, Abs. 2 des Gesetzes über die Verminderung der Personalstärke der Streitkräfte (Personalstärkegesetz - PersStärkeG) vom 20. Dezember 1991 (BGBl. I S. 2376) ... Dezember 1991 (BGBl. I S. 2376) erfüllen und eine andere angemessene Verwendung im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 2 des Personalstärkegesetzes a) vor dem 1. Januar 1995 durch Ernennung zum Beamten mit der Entlassungswirkung des ... die Versorgungsbezüge hinter denen zurück, die er erhalten hätte, wenn er nach § 2 des Personalstärkegesetzes mit Ablauf des Monats vor der Ernennung zum Beamten in den Ruhestand versetzt worden wäre, ... das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ohne Versorgungsanspruch, gilt der Betroffene als nach § 2 des Personalstärkegesetzes mit Ablauf des Monats vor der Ernennung zum Beamten auf Probe in den Ruhestand versetzt.  ...


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