Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2012 aufgehoben
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§ 1 - Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst in der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (LAP-gtDWSVV)

V. v. 25.05.2003 BGBl. I S. 750; aufgehoben durch § 30 V. v. 14.12.2012 BGBl. I S. 2974
Geltung ab 05.06.2003; FNA: 2030-7-24-1 Beamte
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§ 1 Laufbahnämter



(1) Die Laufbahn des gehobenen technischen Verwaltungsdienstes in der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes mit den Fachrichtungen

1.
Bautechnik,

2.
Maschinentechnik und

3.
Vermessungstechnik

umfasst den Vorbereitungsdienst, die Probezeit und alle Ämter dieser Laufbahn.

(2) Die Beamtinnen und Beamten führen in den Fachrichtungen Bautechnik und Maschinentechnik der Laufbahn folgende Dienst- und Amtsbezeichnungen:

1.
im Vorbereitungsdienst Bauoberinspektoranwärterin/Bauoberinspektoranwärter,

2.
in der Probezeit bis zur Anstellung Bauoberinspektorin zur Anstellung (z. A.)/Bauoberinspektor zur Anstellung (z. A.),

3.
im Eingangsamt (Besoldungsgruppe A 10) Bauoberinspektorin/Bauoberinspektor,

4.
in den Beförderungsämtern der

a)
Besoldungsgruppe A 11 Bauamtfrau/Bauamtmann,

b)
Besoldungsgruppe A 12 Bauamtsrätin/Bauamtsrat,

c)
Besoldungsgruppe A 13 Bauoberamtsrätin/Bauoberamtsrat.

(3) Die Beamtinnen und Beamten führen in der Fachrichtung Vermessungstechnik der Laufbahn folgende Dienst- und Amtsbezeichnungen:

1.
im Vorbereitungsdienst Vermessungsoberinspektoranwärterin/Vermessungsoberinspektoranwärter,

2.
in der Probezeit bis zur Anstellung Vermessungsoberinspektorin zur Anstellung (z. A.)/Vermessungsoberinspektor zur Anstellung (z. A.),

3.
im Eingangsamt (Besoldungsgruppe A 10) Vermessungsoberinspektorin/Vermessungsoberinspektor,

4.
in den Beförderungsämtern der

a)
Besoldungsgruppe A 11 Vermessungsamtfrau/Vermessungsamtmann,

b)
Besoldungsgruppe A 12 Vermessungsamtsrätin/Vermessungsamtsrat,

c)
Besoldungsgruppe A 13 Vermessungsoberamtsrätin/Vermessungsoberamtsrat.

(4) Die Ämter der Laufbahn sind regelmäßig zu durchlaufen.



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