§ 11 Ausbildungsakte
Für die Anwärterinnen und Anwärter sind Personalteilakten "Ausbildung" zu führen, in die der Ausbildungsplan sowie alle Leistungsnachweise und Bewertungen aufzunehmen sind.
interne Verweise§ 21 LAP-gtDWSVV Ausbildungsaufstieg (vom 14.02.2009) ... hinaus sind auch die §§ 2 und 8 Abs. 2, § 9 Abs. 3 bis 6 und die §§ 10 bis 20 entsprechend anzuwenden. (4) Mit der erfolgreichen Ablegung der ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/4148/a57803.htm