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Zitierungen von § 31 II. BV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 31 II. BV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in II. BV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 29 II. BV Mietausfallwagnis
... Mietausfallwagnis darf höchstens mit 2 vom Hundert der Erträge im Sinne des § 31 Abs. 1 Satz 1 angesetzt werden. Soweit die Deckung von Ausfällen anders, namentlich ...
§ 36 II. BV Laufende Aufwendungen und Erträge in der Teilwirtschaftlichkeitsberechnung
... Teil des Gebäudes oder der Wirtschaftseinheit, der Gegenstand der Berechnung ist, nach § 31  ...
 
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