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§ 4 - Nachweisverordnung (NachwV)

neugefasst durch B. v. 17.06.2002 BGBl. I S. 2374, aufgehoben durch Artikel 8 V. v. 20.10.2006 BGBl. I S. 2298
Geltung ab 07.10.1996; FNA: 2129-27-2-3 Umweltschutz
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§ 4 Handhabung zur Einholung der Bestätigung



(1) Der Abfallerzeuger hat vor Zuleitung der Nachweiserklärungen an die für die Entsorgungsanlage zuständige Behörde das Deckblatt Entsorgungsnachweise sowie den Teil Verantwortliche Erklärung einschließlich der Deklarationsanalyse des Entsorgungsnachweises auszufüllen und dem Abfallentsorger zuzuleiten. Eine Deklarationsanalyse ist nicht erforderlich, soweit das Verfahren, bei dem der Abfall anfällt und im Falle der Vorbehandlung des Abfalls, die Art der Vorbehandlung des Abfalls angegeben werden und sich aus diesen Angaben die Art, die Beschaffenheit und Zusammensetzung des Abfalls in einem für die weitere Durchführung des Nachweisverfahrens ausreichenden Umfang ergeben. Die Angaben nach Satz 2 sind im Feld "Weitere Angaben" des Formblattes Deklarationsanalyse einzutragen.

(2) Der Abfallentsorger hat vor Zuleitung der Nachweiserklärungen an die für die Entsorgungsanlage zuständige Behörde den Teil Annahmeerklärung des Entsorgungsnachweises auszufüllen und eine Ablichtung dem Abfallerzeuger zuzuleiten. Das Original der Nachweiserklärungen übersendet der Abfallentsorger mit dem Teil Behördliche Bestätigung der für die Entsorgungsanlage zuständigen Behörde.

(3) Mit der Vorlage der Nachweiserklärungen bei der für ihn zuständigen Behörde ist im Falle der Beseitigung die Anzeigepflicht des Abfallentsorgers nach § 43 Abs. 2 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, im Falle der Verwertung die Anzeigepflicht des Abfallentsorgers nach § 46 Abs. 2 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes erfüllt.



 

Zitierungen von § 4 NachwV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 NachwV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in NachwV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 NachwV Handhabung des Entsorgungsnachweises bei Bestätigung
... vor Übersendung der Nachweiserklärungen nach Satz 2 auf der ihm nach § 4 Abs. 2 Satz 1 übersandten Ablichtung der Nachweiserklärungen den Ablauf der Frist nach ...
§ 9 NachwV Handhabung und Bestätigung des Sammelentsorgungsnachweises
... sowie den Teil Verantwortliche Erklärung einschließlich der nach § 4 Abs. 1 erforderlichen Deklarationsanalyse oder Angaben des Sammelentsorgungsnachweises ... die weitere Handhabung sowie die Bestätigung des Sammelentsorgungsnachweises finden § 4 Abs. 2 und 3 sowie die §§ 5 bis 7 entsprechende Anwendung. (3) Soweit der ...
§ 10 NachwV Pflichten des Abfallerzeugers
... übersendet. Die unbeschadet des Satzes 1 nach den §§ 3 und 4 zu führenden Nachweiserklärungen gelten längstens fünf Jahre. (2) ...
§ 11 NachwV Übersendung der Nachweiserklärungen
... der für ihn zuständigen Behörde eine Ablichtung der nach den §§ 3 und 4 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 erforderlichen Nachweiserklärungen zu übersenden. Diese Frist ...
§ 26 NachwV Nachweispflicht auf Anordnung
... nicht überwachungsbedürftigen Abfällen angeordnet wird, finden die §§ 3 bis 23 sowie § 25, mit Ausnahme des Absatzes 1 Satz 1 letzter Halbsatz, entsprechende ...
§ 33 NachwV Ordnungswidrigkeiten
... handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 4 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 Satz 1, auch in Verbindung mit § 9 Abs. 2, § 23 Satz 1 Nr. 1 ...