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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.01.2007 aufgehoben
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§ 15 - Nachweisverordnung (NachwV)
neugefasst durch B. v. 17.06.2002 BGBl. I S. 2374, aufgehoben durch Artikel 8 V. v. 20.10.2006 BGBl. I S. 2298
Geltung ab 07.10.1996; FNA: 2129-27-2-3 Umweltschutz
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Geltung ab 07.10.1996; FNA: 2129-27-2-3 Umweltschutz
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§ 15 Begleitschein
§ 15 wird in 5 Vorschriften zitiert
(1) Der Nachweis über die durchgeführte Entsorgung von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen wird mit Hilfe der Begleitscheine unter Verwendung der hierfür vorgesehenen Formblätter der Anlage 1 geführt.
(2) Bei der Abgabe von Abfällen aus dem Besitz eines Abfallerzeugers ist für jede Abfallart ein gesonderter Satz von Begleitscheinen zu verwenden, der aus sechs Ausfertigungen besteht. Die Zahl der auszufüllenden Ausfertigungen verringert sich, soweit Abfallerzeuger oder Abfallbeförderer und Abfallentsorger ganz oder teilweise personengleich sind. Bei einem Wechsel des Beförderers ist die Übergabe der Abfälle dem übergebenden vom übernehmenden Beförderer mittels Übernahmeschein in entsprechender Anwendung der §§ 18 und 19 oder in anderer geeigneter Weise zu bescheinigen.
(3) Von den Ausfertigungen der Begleitscheine sind
- 1.
- die Ausfertigungen 1 (weiß) und 5 (altgold) als Belege für das Nachweisbuch des Abfallerzeugers,
- 2.
- die Ausfertigungen 2 (rosa) und 3 (blau) zur Vorlage an die zuständige Behörde,
- 3.
- die Ausfertigung 4 (gelb) als Beleg für das Nachweisbuch des Abfallbeförderers, bei einem Wechsel des Beförderers für das Nachweisbuch des letzten Beförderers,
- 4.
- die Ausfertigung 6 (grün) als Beleg für das Nachweisbuch des Abfallentsorgers
Zitierungen von § 15 NachwV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 15 NachwV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
NachwV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 18 NachwV Übernahmeschein bei Sammelentsorgung
... als Übernahmescheinsatz zu verwenden sind und der Begleitscheine im Sinne des § 15 geführt. (2) Der Übernahmeschein besteht aus zwei Ausfertigungen. Davon sind ...
§ 19 NachwV Handhabung des Übernahmescheins
... Anwendung. (3) Für den Übernahmeschein gelten die Bestimmungen des § 15 Abs. 1 und 2 ...
§ 21 NachwV Listennachweis
... Die Betreiber von Abfallentsorgungsanlagen können die Angaben aus den Nachweisen nach § 15 als Listennachweis aufbereiten und zusammenfassen. Die zuständige Behörde bestimmt die ...
§ 26 NachwV Nachweispflicht auf Anordnung
... nicht überwachungsbedürftigen Abfällen angeordnet wird, finden die §§ 3 bis 23 sowie § 25, mit Ausnahme des Absatzes 1 Satz 1 letzter Halbsatz, entsprechende ...
Anlage 1 NachwV zur Verordnung über Verwertungs- und Beseitigungsnachweise
... 4. zur Führung des Nachweises über die durchgeführte Entsorgung (§§ 15 , 18) die Formblätter: - Begleitschein, - Übernahmeschein, ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/416/a4877.htm