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Zitierungen von § 16 ElektroG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 ElektroG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ElektroG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 6 ElektroG Einrichten der Gemeinsamen Stelle, Registrierung, Finanzierungsgarantie (vom 01.06.2012)
... Jeder Hersteller ist verpflichtet, sich bei der zuständigen Behörde (§ 16 ) nach Maßgabe der Sätze 2 und 3 registrieren zu lassen, bevor er Elektro- oder ...
§ 10 ElektroG Rücknahmepflicht der Hersteller
... Behältnisse entsprechend der Zuweisung der zuständigen Behörde nach § 16 Abs. 5 unverzüglich abzuholen. Für die Abholung gilt § 9 Abs. 8 entsprechend. Er ...
§ 14 ElektroG Aufgaben der Gemeinsamen Stelle
... Behörde bei der Vorbereitung ihrer Entscheidungen nach § 9 Abs. 5 Satz 4 und § 16 Abs. 2, 3 und 5. Sie ist verpflichtet, der zuständigen Behörde Auskunft über die ... (2) Die Gemeinsame Stelle erfasst die Meldungen der zuständigen Behörde nach § 16 Abs. 4. Sie veröffentlicht die registrierten Hersteller sowie deren Geräteart und ...
§ 17 ElektroG Ermächtigung zur Beleihung
... als Gemeinsame Stelle errichtet wird, mit den Aufgaben nach § 9 Abs. 5 Satz 4 und § 16 Abs. 2 bis 5, einschließlich der Vollstreckung der hierzu ergehenden Verwaltungsakte, zu ...
§ 19 ElektroG Beendigung der Beleihung
... angemessenen Frist zu entsprechen, die zur Fortführung der Aufgabenerfüllung nach § 16 erforderlich ...
§ 21 ElektroG Widerspruch und Klage
... Gegen Verwaltungsakte nach § 9 Abs. 5 Satz 4 oder nach § 16 Abs. 2, 3 und 5 findet kein Widerspruchsverfahren statt. (2) Die Klage gegen eine ... statt. (2) Die Klage gegen eine Anordnung nach § 9 Abs. 5 Satz 4 oder nach § 16 Abs. 5 hat keine aufschiebende ...
§ 24 ElektroG Übergangsvorschriften
... 13 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 bis 4, § 14 Abs. 2, 4, 5, 6 und 9 sowie § 16 Abs. 2 bis 4 wird bis zum 23. November 2005, die Wahrnehmung der Rechte und Pflichten nach ... Abs. 1 Nr. 2 bis 7, Abs. 3 Satz 5 und 6 sowie Abs. 4 bis 6, § 14 Abs. 3, 7 und 8 sowie § 16 Abs. 5 bis zum 23. März 2006 ...
§ 25 ElektroG Inkrafttreten (vom 09.05.2013)
... § 6 Abs. 1 Satz 1, § 14 Abs. 1, die §§ 15 und 16 Abs. 1 sowie die §§ 17 bis 22 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz
V. v. 19.12.2006 BGBl. I S. 3277
Artikel 1 1. ElektroGKostVÄndV Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Kostenverordnung
... 1 und wird wie folgt geändert: aa) Nach den Wörtern „Die nach § 16 Abs. 1 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes zuständige Behörde oder die von ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Kostenverordnung (ElektroGKostV)
V. v. 06.07.2005 BGBl. I S. 2020; aufgehoben durch § 4 V. v. 20.10.2015 BGBl. I S. 1776
§ 1 ElektroGKostV Gebühren und Auslagen (vom 15.08.2013)
... Für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der nach § 16 Abs. 1 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes zuständigen Behörde oder der von ...
§ 2 ElektroGKostV Gebührenermäßigung und Gebührenbefreiung (vom 15.08.2013)
... Die nach § 16 Abs. 1 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes zuständige Behörde oder die von ...
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