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§ 3 - Wahrnehmungsverordnung (WahrnV)
V. v. 14.12.1994 BGBl. I S. 3812; zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 24.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 215
Geltung ab 01.01.1995; FNA: 424-1-7 Gemeinsame Rechtsvorschriften
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Geltung ab 01.01.1995; FNA: 424-1-7 Gemeinsame Rechtsvorschriften
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§ 3 Topographiestelle und Topographieabteilung
Auf die Wahrnehmung der Geschäfte der Topographiestelle und der Topographieabteilung durch Beamte des gehobenen und mittleren Dienstes sowie vergleichbare Tarifbeschäftigte ist § 2 entsprechend anzuwenden.
Text in der Fassung des Artikels 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Wahrnehmungsverordnung V. v. 18. Dezember 2007 BGBl. I S. 3008 m.W.v. 1. Januar 2008
Frühere Fassungen von § 3 WahrnV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2008 | Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Wahrnehmungsverordnung vom 18.12.2007 BGBl. I S. 3008 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 3 WahrnV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 WahrnV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WahrnV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 7 WahrnV Gemeinsame Vorschriften (vom 01.11.2008)
... Zusätzlich zu den in den §§ 1 bis 4 aufgeführten Geschäften werden auch Beamte des gehobenen Dienstes und ... Kosten des beigeordneten Vertreters. (2) Zusätzlich zu den in den §§ 1 bis 5 aufgeführten Geschäften werden Beamte des gehobenen Dienstes und vergleichbare ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Markenverordnung und anderer Verordnungen
V. v. 15.10.2008 BGBl. I S. 1995
Artikel 3 MarkenVuaÄndV Änderung der Wahrnehmungsverordnung
... 3. In § 7 Abs. 2 wird in dem Satzteil vor Nummer 1 die Angabe §§ 1 bis 6" durch die Angabe §§ 1 bis 5" ersetzt. ... vor Nummer 1 die Angabe §§ 1 bis 6" durch die Angabe §§ 1 bis 5" ersetzt. ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Wahrnehmungsverordnung
V. v. 18.12.2007 BGBl. I S. 3008
Artikel 1 2. WahrnVÄndV
... oder die Änderung von Vertreterangaben betrifft." 3. In § 3 wird das Wort Angestellte" durch das Wort Tarifbeschäftigte" ... 7 Gemeinsame Vorschriften (1) Zusätzlich zu den in den §§ 1 bis 4 aufgeführten Geschäften werden auch Beamte des gehobenen Dienstes und ... Kosten des beigeordneten Vertreters. (2) Zusätzlich zu den in den §§ 1 bis 6 aufgeführten Geschäften werden Beamte des gehobenen Dienstes und vergleichbare ...
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