§ 8 - Wahrnehmungsverordnung (WahrnV)

V. v. 14.12.1994 BGBl. I S. 3812; zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 24.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 215
Geltung ab 01.01.1995; FNA: 424-1-7 Gemeinsame Rechtsvorschriften
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§ 8 Aufhebung der Verordnung vom 22. Mai 1970


§ 8 wird in 1 Vorschrift zitiert

Die Wahrnehmungsverordnung vom 22. Mai 1970 (BGBl. I S. 663), geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 3. Juni 1993 (BGBl. I S. 814), wird aufgehoben.

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Zitierungen von § 8 WahrnV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 WahrnV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WahrnV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Agrargeoschutz-Verweisanpassungsverordnung (AgrarGeoSVAV)
V. v. 24.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 215, 350
Artikel 5 AgrarGeoSVAV Änderung der Wahrnehmungsverordnung
... in der jeweils geltenden Fassung" ersetzt. 2. Nach § 7 wird folgender § 8 eingefügt: „§ 8 Übergangsregelung Soweit nach den in ... ersetzt. 2. Nach § 7 wird folgender § 8 eingefügt: „ § 8 Übergangsregelung Soweit nach den in den Artikeln 90 und 91 der Verordnung (EU) ...


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