§ 46 Antrag auf Eintragung als weiterer Züchter
Wird im Falle des §
42 Abs. 2 Nr. 3 die Sorte von weiteren Züchtern oder unter deren Verantwortung unter den dort genannten Voraussetzungen bearbeitet, so kann jeder dieser Züchter seine Eintragung in die Sortenliste als weiterer Züchter beantragen. §
42 Abs. 3 und 6, §§
43,
44 Abs. 1 bis 3 und §
45 gelten entsprechend.
interne Verweise§ 47 SaatG Sortenliste ... der Name und die Anschrift a) des Züchters, b) im Falle des § 46 der weiteren Züchter, c) der Verfahrensvertreter, 4. der Zeitpunkt ...
Zitat in folgenden NormenBesondere Gebührenverordnung BMEL (BMELBGebV)
V. v. 13.07.2021 BGBl. I S. 2874; zuletzt geändert durch Artikel 9 V. v. 24.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 215, 350
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAchte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt
V. v. 02.10.2009 BGBl. I S. 3232
Artikel 1 8. BSAVfVÄndV ... zur Eintragung eines weiteren Züchters § 46 231 Entscheidung über die Eintragung eines weiteren ... auf Eintragung oder den Widerruf der Eintragung eines weiteren Züchters § 46 ; § 52 Abs. 5 in Verbindung mit § 52 Abs. 3 und 4 Nr. 5, 6 und 8 ...
Elfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt
V. v. 09.10.2019 BGBl. I S. 1441
Neunte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt
V. v. 07.03.2012 BGBl. I S. 451
Artikel 1 9. BSAVfVÄndV ... zur Eintragung eines weiteren Züchters § 46 431 Entscheidung über die Eintragung eines weiteren ... auf Eintragung oder den Widerruf der Eintragung eines weiteren Züchters § 46 ; § 52 Abs. 5 in Verbindung mit § 52 Abs. 3 und 4 Nr. 5, 6 und 8 ...
Siebente Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt
V. v. 21.07.2009 BGBl. I S. 2111
Artikel 1 7. BSAVfVÄndV ... zur Eintragung eines weiteren Züchters § 46 431 Entscheidung über die Eintragung eines weiteren ... auf Eintragung oder den Widerruf der Eintragung eines weiteren Züchters § 46 ; § 52 Abs. 5 in Verbindung mit § 52 Abs. 3 und 4 Nr. 5, 6 und 8 ...
Zehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt
V. v. 28.11.2014 BGBl. I S. 1937
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