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§ 50 - Saatgutverkehrsgesetz (SaatG)
neugefasst durch B. v. 16.07.2004 BGBl. I S. 1673; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 14 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2752
Geltung ab 24.08.1985; FNA: 7822-6 Sortenschutz, Saatgut
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Geltung ab 24.08.1985; FNA: 7822-6 Sortenschutz, Saatgut
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§ 50 Sortenerhaltung
§ 50 wird in 4 Vorschriften zitiert
(1) Jeder eingetragene Züchter hat die Sorte in einem Vertragsstaat nach den Grundsätzen systematischer Erhaltungszüchtung zu erhalten. Die Erhaltungszüchtung kann außerhalb der Vertragsstaaten betrieben werden, wenn die Nachprüfung durch eine vom Bundessortenamt anerkannte amtliche Stelle außerhalb dieses Gebiets sichergestellt ist.
(2) Der Züchter hat bei der Durchführung der Erhaltungszüchtung Aufzeichnungen über das für die einzelnen Zuchtgenerationen oder Zuchtstufen verwendete Material und über die angewandte Methode zu machen. Er hat die Aufzeichnungen sechs Jahre aufzubewahren.
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Zitierungen von § 50 SaatG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 50 SaatG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SaatG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 50a SaatG Sortenerhaltung bei Rebsorten
... Sorte, der in der Beschreibenden Sortenliste aufgeführt ist, nach den Bestimmungen des § 50 zu ...
§ 52 SaatG Beendigung der Sortenzulassung
... hat, 6. der Züchter die Verpflichtung zur Sortenerhaltung nach § 50 Abs. 1 trotz Mahnung nicht erfüllt hat, 7. der Züchter einer ...
§ 60 SaatG Ordnungswidrigkeiten (vom 24.12.2016)
... § 27 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 27 Abs. 3 oder § 50 Abs. 2 Aufzeichnungen nicht, nicht richtig oder nicht vollständig macht oder die ... b) des Absatzes 1 Nr. 4, soweit die Ordnungswidrigkeit eine Zuwiderhandlung gegen § 50 Abs. 2 betrifft, und c) des Absatzes 1 Nr. 12 und 13, soweit die Ordnungswidrigkeit ...
Zitat in folgenden Normen
Erhaltungssortenverordnung
Artikel 1 V. v. 21.07.2009 BGBl. I S. 2107; zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 28.09.2021 BGBl. I S. 4595
§ 2 ErhSortV Voraussetzungen für die Zulassung als Erhaltungssorte (vom 23.12.2010)
... angepasst ist und 5. sichergestellt ist, dass die Sortenerhaltung nach § 50 des Saatgutverkehrsgesetzes in der Ursprungsregion vorgenommen wird. (1a) Abweichend ...
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