§ 1 Gesetzliche Handelsklassen
Für ganze und halbe Schlachtkörper von Schweinen gelten die in Anhang IV Teil B der
Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der
Verordnungen (EWG) Nr. 922/72,
(EWG) Nr. 234/79,
(EG) Nr. 1037/2001 und
(EG) Nr. 1234/2007 (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 671; L 189 vom 27.6.2014, S. 261; L 130 vom 19.5.2016, S. 18; L 34 vom 9.2.2017, S. 41; L 106 vom 6.4.2020, S. 12), die zuletzt durch die
Verordnung (EU) 2020/2220 (ABl. L 437 vom 28.12.2020, S. 1) geändert worden ist, sowie die in
Anlage 1 bezeichneten Handelsklassen.
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interne Verweise§ 2 SchwHKlV Einstufung in Handelsklassen (vom 08.11.2024) ... des Kühlprozesses, spätestens aber 45 Minuten nach dem Stechen des Tieres in die in § 1 bezeichneten Handelsklassen einstufen zu lassen (Klassifizierung). Die durchschnittliche ... der jeweiligen Handelsklasse klassifiziert ist. (6) Die Verwendung anderer als der in § 1 bezeichneten Handelsklassen ist nicht zulässig. (7) Der ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung handelsklassenrechtlicher Vorschriften
V. v. 26.09.2011 BGBl. I S. 1914
Verordnung zur Änderung eier- und fleischhandelsrechtlicher Vorschriften
V. v. 04.01.2019 BGBl. I S. 2
Artikel 2 EiFlRÄndV Änderung der Schweineschlachtkörper-Handelsklassenverordnung ... des Kühlprozesses, spätestens aber 45 Minuten nach dem Stechen des Tieres in die in § 1 bezeichneten Handelsklassen einstufen zu lassen (Klassifizierung). Die durchschnittliche ... zuständigen Stellen bei Betrieben, die Schweine schlachten und Schweinefleisch im Sinne des § 1 zum Verkauf vorrätig halten, anbieten, feilhalten, liefern, verkaufen oder sonst in den ...
Verordnung zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften
V. v. 10.03.2022 BGBl. I S. 428
Verordnung zur Durchführung des Fleischgesetzes und zur Änderung handelsklassenrechtlicher Vorschriften für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen
V. v. 12.11.2008 BGBl. I S. 2186
Artikel 4 FleischGDVuHdlKlÄndV Änderung der Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Schweinehälften ... - SchwHKlV)" angefügt. 2. § 1 wird wie folgt gefasst: § 1 Gesetzliche Handelsklassen Für ... angefügt. 2. § 1 wird wie folgt gefasst: § 1 Gesetzliche Handelsklassen Für ganze und halbe Schlachtkörper von Schweinen ... Kühlprozesses, spätestens aber 45 Minuten nach dem Stechen des Tieres in das in § 1 bezeichnete Handelsklassenschema einstufen zu lassen (Klassifizierung). Die durchschnittliche ... für Schweineschlachtkörper. (4) Die Verwendung anderer als der in § 1 bezeichneten Handelsklassen ist nicht zulässig. (5) Der Muskelfleischanteil ist ... rechtzeitig einstufen lässt, 2. entgegen § 2 Abs. 4 in Verbindung mit § 1 eine andere als eine dort bezeichnete Handelsklasse verwendet, 3. entgegen § 2 ... 6. Anlage 1 wird wie folgt geändert: a) Die Angabe § 1 Abs. 1" wird durch die Angabe § 1" ersetzt. b) In Abschnitt I ... a) Die Angabe § 1 Abs. 1" wird durch die Angabe § 1 " ersetzt. b) In Abschnitt I wird die Angabe § 2 Abs. 2" durch die ...
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