Zitierungen von § 4 Schweineschlachtkörper-Handelsklassenverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 SchwHKlV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchwHKlV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 SchwHKlV Ordnungswidrigkeiten (vom 23.01.2019)
... Protokoll nicht oder nicht mindestens sechs Monate geordnet aufbewahrt oder 7. entgegen § 4 Absatz 1 einen Schweineschlachtkörper nicht, nicht richtig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder ...
Anlage 1 SchwHKlV (zu § 1, § 2 Absatz 1 und § 4 Absatz 1) Handelsklassenschema (vom 04.10.2011)
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung handelsklassenrechtlicher Vorschriften
V. v. 26.09.2011 BGBl. I S. 1914
Artikel 2 HdlKlRÄndV Änderung der Schweineschlachtkörper-Handelsklassenverordnung
... wird wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 1, § 2 Absatz 1 und § 4 Absatz 1) Handelsklassenschema  ...

Verordnung zur Änderung eier- und fleischhandelsrechtlicher Verordnungen
V. v. 17.06.2014 BGBl. I S. 793
Artikel 1 EiuFleischHRÄndV Änderung der Schweineschlachtkörper-Handelsklassenverordnung
... genannten Anforderungen der jeweiligen Handelsklasse klassifiziert ist." 3. § 4 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Schweineschlachtkörper dürfen ...

Verordnung zur Änderung eier- und fleischhandelsrechtlicher Vorschriften
V. v. 04.01.2019 BGBl. I S. 2
Artikel 2 EiFlRÄndV Änderung der Schweineschlachtkörper-Handelsklassenverordnung
... Zeitpunkt der Erstellung mindestens sechs Monate lang geordnet aufzubewahren." 3. § 4 wird wie folgt gefasst: „§ 4 Kennzeichnung (1) Klassifizierte ... geordnet aufzubewahren." 3. § 4 wird wie folgt gefasst: „ § 4 Kennzeichnung (1) Klassifizierte Schweineschlachtkörper sind vom Klassifizierer ... nicht oder nicht mindestens sechs Monate geordnet aufbewahrt oder 7. entgegen § 4 Absatz 1 einen Schweineschlachtkörper nicht, nicht richtig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder ...

Verordnung zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften
V. v. 10.03.2022 BGBl. I S. 428
Artikel 5 MORÄndV Änderung der Schweineschlachtkörper-Handelsklassenverordnung
... (ABl. L 437 vom 28.12.2020, S. 1) geändert worden ist," ersetzt. 2. Nach § 4 wird folgender § 4a eingefügt: „§ 4a Datenverarbeitung und ...

Verordnung zur Durchführung des Fleischgesetzes und zur Änderung handelsklassenrechtlicher Vorschriften für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen
V. v. 12.11.2008 BGBl. I S. 2186
Artikel 4 FleischGDVuHdlKlÄndV Änderung der Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Schweinehälften
... bis zur Zerlegung des Schlachtkörpers seine Gültigkeit." 4. § 4 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Angabe „§ 2 Abs. ... rechtzeitig anfertigt oder nicht sechs Monate lang aufbewahrt oder 5. entgegen § 4 Abs. 1 oder 2 unzerlegte Schweineschlachtkörper, die nicht, nicht in der vorgeschriebenen ...


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