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Erlaß - Erlaß über die Genehmigung einer Änderung des Erlasses über die Stiftung des Ehrenzeichens der Bundeswehr (BwEhrZErlÄndErl k.a.Abk.)
E. v. 19.02.1996 BGBl. I S. 321
Geltung ab 01.03.1996; FNA: 1134-12-2 Symbole, Auszeichnungen, Feiertage
Geltung ab 01.03.1996; FNA: 1134-12-2 Symbole, Auszeichnungen, Feiertage
Erlaß
Der Bundesminister der Verteidigung hat am 29. Januar 1996 den Erlaß vom 6. November 1980, geändert am 18. Februar 1991, über die Stiftung des Ehrenzeichens der Bundeswehr geändert. Danach kann die Ehrenmedaille der Bundeswehr für treue Pflichterfüllung und überdurchschnittliche Leistungen nach einer Dienstzeit von sieben Monaten verliehen werden.
Nach Artikel 4 des Sechsten Erlasses über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen vom 29. Oktober 1980 (BGBl. I S. 2053) genehmige ich diese Änderung.
Der Bundesminister der Verteidigung veröffentlicht den Erlaß zur Änderung des Erlasses über die Stiftung des Ehrenzeichens der Bundeswehr im Bundesanzeiger.
Nach Artikel 4 des Sechsten Erlasses über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen vom 29. Oktober 1980 (BGBl. I S. 2053) genehmige ich diese Änderung.
Der Bundesminister der Verteidigung veröffentlicht den Erlaß zur Änderung des Erlasses über die Stiftung des Ehrenzeichens der Bundeswehr im Bundesanzeiger.
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