Tools:
Update via:
§ 10 - Verordnung zur Auswurfbegrenzung von Holzstaub (7. BImSchV)
§ 10 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden dritten Kalendermonats in Kraft.
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/4210/a58602.htm