Tools:
Update via:
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 24.09.2009 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
§ 17 - Kriminal-Laufbahnverordnung (KrimLV)
V. v. 20.04.2004 BGBl. I S. 682; aufgehoben durch § 14 V. v. 18.09.2009 BGBl. I S. 3042
Geltung ab 06.05.2004; FNA: 2030-6-23 Beamte
|
Geltung ab 06.05.2004; FNA: 2030-6-23 Beamte
|
§ 17 (aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 1 Erste Verordnung zur Änderung der Kriminal-Laufbahnverordnung V. v. 21. Juli 2008 BGBl. I S. 1322 m.W.v. 30. September 2007
Frühere Fassungen von § 17 KrimLV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 30.09.2007 (25.07.2008) | Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Kriminal-Laufbahnverordnung vom 21.07.2008 BGBl. I S. 1322 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 17 KrimLV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17 KrimLV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KrimLV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Kriminal-Laufbahnverordnung
V. v. 21.07.2008 BGBl. I S. 1322
Artikel 1 1. KrimLVÄndV
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 17 wird wie folgt gefasst: § 17 (weggefallen)". b) Nach der ... a) Die Angabe zu § 17 wird wie folgt gefasst: § 17 (weggefallen)". b) Nach der Angabe zu § 19 wird folgende Angabe ... 23 Laufbahnprüfung, Wiederholung von Prüfungsleistungen". 2. § 17 wird aufgehoben. 3. Nach § 19 wird folgender § 19a eingefügt: ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/4211/a58621.htm