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§ 5 - Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetz (YUGStrGHG k.a.Abk.)
G. v. 10.04.1995 BGBl. I S. 485; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 10.12.2019 BGBl. I S. 2128
Geltung ab 14.04.1995; FNA: 319-96 Zwischenstaatliche Rechtshilfe
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Geltung ab 14.04.1995; FNA: 319-96 Zwischenstaatliche Rechtshilfe
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§ 5 Rechtshilfe durch Vollstreckung
(1) Rechtshilfe kann durch Vollstreckung einer rechtskräftigen, vom Gerichtshof verhängten Freiheitsstrafe geleistet werden.
(2) Auf die nach den Inkrafttreten des Gesetzes zur Ausführung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofes vom 17. Juli 1998 übernommenen Fälle der Vollstreckung einer vom Gerichtshof verhängten Freiheitsstrafe finden die §§ 41, 42, 46 Absatz 1 des IStGH-Gesetzes mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, dass zeitige Freiheitsstrafe bis zu einer Höchstdauer von 30 Jahren vollstreckt wird.
Text in der Fassung des Artikels 5 Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung G. v. 10. Dezember 2019 BGBl. I S. 2128 m.W.v. 13. Dezember 2019
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Frühere Fassungen von § 5 Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetz
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 13.12.2019 | Artikel 5 Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung vom 10.12.2019 BGBl. I S. 2128 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 5 Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 YUGStrGHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
YUGStrGHG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung
G. v. 10.12.2019 BGBl. I S. 2128
Artikel 5 PVNeuRG Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes
... § 5 Absatz 2 des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes vom 10. April 1995 (BGBl. I S. 485), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Juli 2015 ...
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