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IV. - Anordnung über die deutschen Flaggen (FlaggAnO k.a.Abk.)

A. v. 13.11.1996 BGBl. I S. 1729; zuletzt geändert durch A. v. 22.11.2005 BGBl. I S. 3181
Geltung ab 21.11.1996; FNA: 1130-7 Symbole, Auszeichnungen, Feiertage

IV.



Über Änderungen des Anhangs 2 sowie bei Zweifeln hinsichtlich der Berechtigung zum Führen der Bundesdienstflagge oder des anzuwendenden Musters nach Anhang 3 entscheidet das Bundesministerium des Innern im Benehmen mit dem jeweils zuständigen Verfassungsorgan oder Bundesministerium.

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