Anhang 3 - Anordnung über die deutschen Flaggen (FlaggAnO k.a.Abk.)

A. v. 13.11.1996 BGBl. I S. 1729; zuletzt geändert durch A. v. 22.11.2005 BGBl. I S. 3181
Geltung ab 21.11.1996; FNA: 1130-7 Symbole, Auszeichnungen, Feiertage

Anhang 3 Flaggen für Dienstkraftfahrzeuge


Anhang 3 wird in 1 Vorschrift zitiert

Muster I (BGBl. I 1996 S. 1732)

Muster I

Muster II (BGBl. I 1996 S. 1732)

Muster II

Muster III (BGBl. I 1996 S. 1732)

Muster III

Muster IV (BGBl. I 1996 S. 1732)

Muster IV

Muster V (BGBl. I 1996 S. 1732)

Muster V

Muster VII (BGBl. I 1996 S. 1732)

Muster VI

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Zitierungen von Anhang 3 Anordnung über die deutschen Flaggen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anhang 3 FlaggAnO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FlaggAnO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

IV. FlaggAnO
... der Berechtigung zum Führen der Bundesdienstflagge oder des anzuwendenden Musters nach Anhang 3 entscheidet das Bundesministerium des Innern im Benehmen mit dem jeweils zuständigen ...


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