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Zitierungen von § 10 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Rohr-, Kanal- und Industrieservice
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 RohrMeistPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
RohrMeistPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 RohrMeistPrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
... erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 2 bis 8 durchführen. (2) Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum ...
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