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Frühere Fassungen von § 1 InsBekV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 17.07.2022 | Artikel 7 Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG) vom 22.12.2020 BGBl. I S. 3256 |
aktuell vorher | 30.06.2021 | Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet vom 14.10.2019 BGBl. I S. 1466 |
aktuell vorher | 01.07.2007 | Artikel 2 Gesetz zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens vom 13.04.2007 BGBl. I S. 509 |
aktuell | vor 01.07.2007 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
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Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/4237/al58839.htm